Die Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sind Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die vor allem dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung und Lärm dienen.
Sie werden auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Bundesumweltministerium erlassen. Über die grundsätzlichen Anforderungen des Gesetzes hinaus regeln diese Verordnungen die Vielzahl der für die Praxis wesentlichen Details vor allem technischer Art und des Verwaltungsvollzugs.
Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt den zulässigen Schadstoffausstoß von Feuerungsanlagen. Kleine und mittlere Feuerungsanlagen dürfen bestimmte Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) nicht überschreiten.
- Die 1. Stufe ist seit dem 22.03.2010 in Kraft getreten.
- Die 2. Stufe wurde mit den Grenzwerten nochmals verschärft und ist seit dem 01.01.2015 in Kraft.
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